Datensparsamkeit fängt beim Einwohnermeldeamt an

Alle reden vom Datenschutz und von der Datensparsamkeit, der Staat gibt uns das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung als ein Grundrecht auf Datenschutz an die Hand.

Doch schützt der Staat unsere Daten per se auch wie versprochen? - Im Prinzip schon, denn das Verprechen umfasst standardmäßig nicht viel. Die meisten werden sich sicher noch erinnern, dass sie nach einem Umzug und ihrer Ummeldung in der neuen Stadt innerhalb kürzester Zeit eine AOL-CD im Briefkasten hatten und auch Post von der GEZ nie lange auf sich warten lies.

Doch woher wissen alle so schnell über den neuen Einwohner bescheid? - Ohne weitere Maßnahmen wird ein Teil der persönlichen Daten, die man bei der Ummeldung auf dem Einwohnermeldeamt angegeben hat, Behörden und Firmen zur Verfügung gestellt, ganz legal. Insbesondere Adressbuchverlage greifen auf diese Daten zurück.

Was kann ich dagegen tun? - Nahezu alle Städte stellen hierzu ein Formular bereit, den sogenannten Antrag auf Auskunftssperre. Der Antrag umfasst zwei Teilbereiche, einmal einen Antrag auf übermittlungssperre und einen auf Auskunftssperre, diese beinhalten folgende Punkte:

Weitergabe der persönlichen Daten …

  • ... an Religionsgemeinschaften des Ehepartners
  • ... zu Altersjubiläen (z.B. an Zeitungen) und Ehejubiläen
  • ... an Parteien / Wählergruppen
  • ... Adressbuchverlage
  • ... zum automatischen Abruf über das Internet
  • ... zum Zwecke der Direktwerbung
  • ... an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Zusätzlich besteht bei Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit noch die Möglichkeit für die Dauer von 2 Jahren eine vollständige Auskunftssperre über die eigenen Daten beim Einwohnermeldeamt zu verhängen. Diese muss aber begründet werden, wozu in der Regel ein Gerichtsurteil oder ähnliche handfeste Gründe anzuführen sind.

Alle anderen Punkte sind unbefristet gültig, wenn man einmal entsprechende übermittlungs-/Auskunftssperre verhängt hat.

Den Antrag auf Auskunftssperre kann man jederzeit beim Einwohnermeldeamt abgeben, auch wenn man schon in entsprechender Stadt gemeldet ist. Die Erfahrung lehrt, dass man das Formular (Links für Mainz und Wiesbaden) vorher ausfüllen und ausdrucken sollte, des Weiteren ist die kurze Lektüre des Wikipedia-Artikels zum Recht auf Informationelle Selbstbestimmung von Vorteil, um blöden Fragen seitens der Sachbearbeiter(innen) aus dem Weg zu gehen (“Oh, Ihnen ist die Rechtslage bekannt”).

Vergesst nicht, den Personalausweis zum Einwohnermeldeamt mitzunehmen, sonst sträuben die sich gegen die Annahme des Antrags ;-)

Viel Erfolg!

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