Arcor und die Sperrverträge

Vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden wurde gestern die mündliche Verhandlung zum Eilverfahren gegen Arcor, wegen der Sperrverträge abgehalten. Dieses hatte der Inhaber von ready2host mit seiner Anwältin Eva Dworschak eingereicht. Drei Beamte vom BKA und eine Vertreterin von Arcor, waren dazu geladen.

Während der zwei Stunden Verhandlung ging zu Protokoll:

Arcor nimmt keine Sperren zum jetzigen Zeitpunkt vor. Auf der Basis des Vertrages wurde vom BKA keine Listen an Arcor übermittelt. Auch in Zukunft soll auf der Basis des Vertrages keine übermittlung von Sperrlisten erfolgen. In Deutschland gehostete Domains kommen nicht auf Sperrlisten. Sollte der Inhaber, bzw Kunde, und/oder Hoster, einer im Ausland gehosteten Website, mit kinderpornographischen Inhalten, in Deutschland, durch die Nutzung öffentlicher Datenbanken, ermittelbar sein, werden diese zuerst benachrichtigt bevor ein Eintrag auf eine Sperrliste erfolgt. Das BKA versucht mindestens zweimalig Kontakt aufzunehmen. Das BKA kontrolliert die komplette Sperrliste täglich auf Richtigkeit. Der Eilantrag wurde abgewiesen beide Seiten haben eine Erledigungserklärung abgeben und das dazugehörige Hauptverfahren ruht bis auf weiteres. Eine finale Bewertung des Verfahrens ist sicher erst nach der Vorlage des Protokolls durch das Gericht möglich. Allgemein zur Verhandlung: Der vorstehende Richter hatte sich erstaunlich gut informiert, und wurde mit der Zeit, dem BKA gegenüber, immer ungehaltener. “Denken sie allen ernstes das das blockieren von 1000 Webseiten, um den Inhalt von einer zu sperren, verhältnismäßig ist? Ich nicht.” “Ob Cloud Computing ein sinnvolles Geschäftsmodell ist wird sich noch zeigen, wo das hinführt sieht man ja beim Outsourcing.” (sic) Am Ende gab er noch zu Protokoll: “Das BKA war während des ganzen Verfahren nicht bereit sachdienliche Aussagen zu treffen.” Vielen Dank an Julian und sein Anwältin Eva Dworschak! Update: Der Eilantrag wurde nicht abgewiesen! Hierzu die Anwältin von Julian:

"Da das BKA jedoch alle Fragen zur Ausführung der Sperren und Ermittlung ausführlich beantwortete (zur Zufriedenheit des Gerichts) ist ein für das Verfahren “erledigendes Ereignis” eingetreten, so dass der Antrag nunmehr nach Ergebnis der Verhandlung keinen Erfolg mehr gehabt hätte. Sprich, dem Antragsteller Julian Kornberger drohen nach Auffassung des Gerichts keine Gefahren mehr, da er -wie nunmehr alle Hoster und Provider etc. – nach Ergebnis der Verhandlung nun zuvor vom BKA über mögliche strafbare Inhalte informiert würde. Daher wurden vom Antragsteller und -gegner übereinstimmende Erledigungserklärungen abgegeben und das Verfahren eingestellt."

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